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Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltende Anforderungen

allesbedacht GmbH ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.

Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://www.allesbedacht.de/ und wurde am 26.06.2025 erstellt.

Dienstleistungsbeschreibung

Unser Dachdeckerbetrieb bietet handwerkliche Leistungen rund ums Dach an. Über unsere Internetseite können Sie digitale Services in Anspruch nehmen:

  • Formular zur Terminvereinbarung: Sie können online einen Wunschtermin anfragen
  • Datenübermittlung: Sie haben die Möglichkeit, Dateien oder Bilder zu Ihrem Anliegen hochzuladen (z. B. Fotos von Ihrem Dach).
  • Kontaktaufnahme: Sie erreichen uns über ein Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail.
  • Unsere Dienstleistungen stehen sowohl Privat- als auch Geschäftskunden zur Verfügung. Wir bieten individuelle Beratung – persönlich, telefonisch oder online.

Wir bemühen uns, unsere digitalen Angebote möglichst barrierefrei zu gestalten. Falls Sie Unterstützung benötigen oder auf Barrieren stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:

  • Screenreader-Kompatibilität: Die Website verwendet eine korrekte Überschriftenstruktur sowie aussagekräftige ALT-Texte, sodass Screenreader sie interpretieren können. Dadurch stehen diese Informationen auch Usern mit Sehbehinderungen zur Verfügung.
  • Kontrast: Texte und Grafiken weisen genügend Kontrast zum Hintergrund auf, was die Lesbarkeit für Menschen mit Sehbehinderungen verbessert.
  • Formulare: Formulare auf der Website sind klar beschriftet und bieten verständliche Anweisungen, sodass sie für Menschen mit kognitiven Einschränkungen gut nutzbar sind.
  • Alt-Texte: Auf der Website sind für alle Bilder aussagekräftige Alt-Texte vorhanden, die vom Screenreader korrekt interpretiert werden, sodass Nutzer mit Sehbehinderungen die Informationen vollständig wahrnehmen können.
  • Buttons: Alle Buttons sind eindeutig beschriftet, sodass sie für Screenreader-Nutzer klar erkennbar sind und die Barrierefreiheit der Website gewährleistet wird.
  • Links: Alle Links sind eindeutig beschriftet, was die Navigation erleichtert und die Nutzerfreundlichkeit für Menschen mit Behinderungen verbessert.

Feedback und Ansprechpartner

Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:

Guido Mertens
Höhenhöfe 32
47918, Tönisvorst
+49 (0) 2151 772584
info(at)allesbedacht.de

Marktüberwachungsbehörde

Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.